Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INCT GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der INCT GmbH, ferner für alle – auch zukünftigen –
Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Kunden (B2B), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ein Schweigen der INCT GmbH stellt keine Zustimmung dar.
(3) Individuelle Abreden (z. B. schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen oder technische Spezifikationsblätter) haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Nutzung von Website-Inhalten
(1) Inhalte der Websites, Datenblätter, Produktdarstellungen und Zeichnungen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Alle technischen Angaben, Illustrationen, CAD-Elemente und Dokumentationen
dürfen ohne schriftliche Zustimmung der INCT GmbH nicht kopiert, verbreitet, verändert oder gewerblich genutzt werden.
3. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote der INCT GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versicherung, Versand sowie etwaiger Zoll- oder Importkosten.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die INCT GmbH berechtigt:
• Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach §288 Abs.
2 BGB zu berechnen,
• angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
(4) Zurückbehaltungsrechte des Käufers werden nur anerkannt, soweit sie auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen beruhen.
5. Lieferbedingungen / Incoterms®
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt Lieferung gemäß Incoterms® 2020 – EXW (Ex Works) Aalen, Deutschland.
(2) Die Bereitstellung erfolgt am Standort Aalen. Transport, Verladung, Versicherung, Export/Import und Zollabwicklung liegen im Verantwortungsbereich des Käufers.
(3) Das Risiko geht mit Bereitstellung der Ware am Abholort auf den Käufer über.
(4) Die INCT GmbH unterstützt den Käufer auf Anfrage bei technischen Informationen oder Export-/Import-Dokumenten, ohne hierfür haftbar zu sein.
6. Lieferzeit und Lieferhindernisse
(1) Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.
(2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der INCT GmbH (insb. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, Lieferkettenstörungen, Materialmangel, politische Konflikte, behördliche Maßnahmen, Streiks) verlängern Lieferfristen angemessen.
(3) Dauert die Behinderung mehr als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht erfüllten Teile zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung aller Forderungen Eigentum der INCT GmbH.
(2) Weiterverkauf ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Der Käufer tritt bereits mit Abschluss des Weiterverkaufs die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen an die INCT GmbH ab.
(3) Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erfolgt im Namen und im Auftrag der INCT GmbH. Das Eigentum erstreckt sich anteilig auf das neue Erzeugnis.
8. Produktinformationen / technische Daten
(1) Produktbeschreibungen, CAD-Modelle, Zeichnungen oder Illustrationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar.
(2) Verbindliche technische Spezifikationen ergeben sich ausschließlich aus:
• schriftlichen Angeboten,
• Auftragsbestätigungen,
• technischen Datenblättern / Spezifikationsblättern der INCT GmbH.
9. Beratung undAnwendung
(1) Empfehlungen zu Auswahl, Integration und Einsatz der Produkte erfolgen nach bestem Wissen.
(2) Sie ersetzen keine eigene Prüfung durch den Käufer.
(3) Die Verantwortung für Eignung, Prozessbedingungen und Systemintegration liegt allein beim Käufer.
10. Software / Firmware / technische Dokumentation
(1) Software, Firmware, Konfigurationsdateien und Dokumentationen werden ohne Zusicherung bestimmter Eigenschaften, Funktionen oder Kompatibilitäten
bereitgestellt, sofern nicht schriftlich garantiert.
(2) Die INCT GmbH übernimmt keine Haftung für Integrations-, Kompatibilitäts- oder Applikationsprobleme mit Drittprodukten, es sei denn, eine Kompatibilität wurde
ausdrücklich schriftlich zugesichert.
(3) Software darf ausschließlich im Rahmen des Vertrages genutzt werden. Reverse
Engineering, Dekompilierung oder Änderung sind untersagt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Gewährleistung
(1) Für gelieferte Waren gilt die gesetzliche Mängelhaftung im Rahmen von B2B- Regelungen.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige hat die INCT GmbH das Recht auf:
• Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Erst bei Fehlschlagen dieser Maßnahmen stehen dem Käufer Rücktritt oder Preisminderung zu.
(4) Rückgriffsansprüche (§445a BGB) sind ausgeschlossen, sofern Ware vom Käufer oder Dritten weiterverarbeitet, modifiziert oder außerhalb spezifizierter
Betriebsbedingungen eingesetzt wurde.
12. Produktgarantie
Eine Garantie wird nur gewährt, wenn schriftlich als „Garantie“ bezeichnet.
Informationen auf Websites oder Marketingmaterialien sind keine Garantieangaben.
13. Haftung
(1) Die INCT GmbH haftet unbeschränkt bei:
• Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Produkthaftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INCT GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.
(3) Die Haftung ist in diesem Fall auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle,
Datenverlust oder Zusatzkosten der Systemintegration ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Downloads, Software und digitale Inhalte erfolgen auf eigenes Risiko.
14. Export- / Compliance-Bestimmungen
(1) Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller nationalen und internationalen Export-, Zoll- und Embargovorschriften.
(2) Wird eine Export- oder Nutzungsgenehmigung verweigert oder widerrufen, ist die INCT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
15. Geheimhaltung
(1) Geschäfts-, Produktions- oder technische Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, sind vertraulich zu behandeln.
(2) Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der INCT GmbH nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb der Vertragsabwicklung genutzt werden.
(3) Die Verpflichtung gilt für mindestens 5 Jahre nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
16. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung der INCT GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese ist über die Website abrufbar oder wird auf Anfrage bereitgestellt.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit gewerblichen Kunden ist der Gerichtsstand Aalen, Deutschland, ausschließlich vereinbart.